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Selbsterhaltung oder Anerkennung" : Untersuchungen zur Theorie des sozialen Konflikts unter dem Aspekt der HerrschaftFlacke, Alfred 08 December 2009 (has links)
Die kritische Untersuchung traditioneller Modelle des sozialen Konflikts Hobbes (Selbsterhaltung) und Hegel (Anerkennung) ermöglicht einen erneuerten Herrschaftsbegriff und auf dieser Basis eine neue Lesart der Theorie. Zeitgenössische Konflikt-Theorien vernachlässigen die darin wirkende Herrschaft. Deren prägnantester Ausdruck ist die institutionalisierte Gesellschaftskrise. Die neuzeitliche Verschärfung des für die Zivilisation charakteristischen Widerspruchs von auf Kooperation angewiesenen Menschen, welche diese durch prinzipielle Konkurrenz gefährden, begründet die bürgerliche Gesellschaft durch Herrschaft. Neuere Ergebnisse der Evolutions- und Neurobiologie bestätigen freie Kooperation als Gattungsmerkmal der Menschen. Universal wirksame Herrschaft gefährdet sie aber generell und muss sie paradoxerweise zugleich sichern. Das geschieht mittels inszenierter, Konkurrenzkampf produzierender Selbsterhaltung und in pseudoindividualisierender Ich-Inszenierung in der Produktion/Reproduktion der Gesellschaft. Herrschaft wirkt in der Struktur der Gesellschaft und im Wahrnehmen, Denken und Handeln der durch sie strukturierten Individuen. Sie ist das zentrale Movens des Sozialisierungs- und Individuierungsprozesses. Hegel beschreibt diesen als intersubjektive Anerkennung mit Kampf und Liebe als zugleich wirkenden Komponenten. Erkenntnisse der psychoanalytischen Theorie frühkindlicher Erziehung veranschaulichen die Hegelsche Anerkennung als herrschaftsbestimmt; sie wird von Herrschaft gesteuert, in welcher der Wille zur Macht auf einen Willen zur Ohnmacht trifft. Sie legen auch nahe, Herrschaft als Perversion eines ursprünglich solidarischen Verhaltens zu verstehen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine solidarische, herrschaftslose, Gesellschaft als denkbare Alternative, welche individuelle Freiheit mit freier Kooperation verbindet und sozialen Frieden endlich demokratisch begründen kann.
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