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Kompetenz-Management eine kritisch-rationale AnalyseHabich, Jörg January 2006 (has links)
Zugl.: Paderborn, Univ., Diss.
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Kompetenz-Management : eine kritisch-rationale AnalyseHabich, Jörg January 2006 (has links)
Zugl.: Paderborn, Univ., Diss., 2005
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Wissenschaftstheorie und Wertung Entwurf einer Ethik, die ausgeht von den Maßgaben des Kritischen Rationalismus und in diesen Maßgaben auch ihre Beschränkung findet /Dahlmanns, Karsten. Unknown Date (has links) (PDF)
Techn. Universiẗat, Diss., 2003--Berlin.
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Zur Begründung des Abgrenzungskriteriums in der analytischen WissenschaftstheorieSchlager, Andreas 11 1900 (has links) (PDF)
Das Streben nach Wissen drückt sich im Begriff der "empirischen Wissenschaft" aus, indem es in diesem als Teilbegriff enthalten ist. Eine starke objektiv-normative Abgrenzung des Wissenschaftsbegriffs mit Bezug auf den traditionellen Begriff des Wissens als gerechtfertigten wahren Glauben - GWG scheitert am Humeschen Induktionsproblem. Wissenschaftsphilosophen reagierten in der näheren Vergangenheit verschieden auf dieses Problem: Reine Instrumentalisten lehnen jeglichen Bezug auf Wahrheit ab, laufen aber Gefahr, damit die Ununterscheidbarkeit von Religion oder Wissenschaft oder von Disziplinen wie Astrologie oder Astronomie bezüglich der Erlangung von Wissen eingestehen zu müssen. Der konstruktive Empirist Bas van Fraassen versucht die Möglichkeit einer Unterscheidung aufrecht zu erhalten, indem er für jenen Bereich von empirisch-wissenschaftlichen Theorien, welche Aussagen über Beobachtbares treffen, einen Wahrheitsbezug zulässt. Demgegenüber ermöglichen kritische Rationalisten durch die Einführung eines konjekturalen Wissensbegriffs eine schwache, objektiv-normative Abgrenzung. Es wird argumentiert, dass eine wissenschaftstheoretische Haltung in der Tradition Sir Karl Poppers, der unter Wissenschaftlern einen viel besseren Ruf zu haben scheint, als unter modernen Wissenschaftsphilosophen, auch im 21. Jahrhundert vertreten werden kann. Erweitert wird diese um eine Sichtweise bezüglich Regelmäßigkeit und Indeterminismus - durch einen Perspektivenwechsel hin zu den Bedingungen der Möglichkeit empirischer Wissenschaft - als Alternative zur problematischen "Observable/Unobservable"-Unterscheidung van Fraassens. (Autorenref.)
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Rechtsökonomik als RechtsanwendungsmethodeHu, Feng 04 April 2019 (has links)
Die bisherigen Heranziehungsmodelle der Rechtsökonomik bei der Rechtsanwendung geht vor allem davon aus, dass die Effizienz als Rechtsprinzip in bestimmten Rechtsordnungen inbegriffen ist. Dies schränkt aber die Rolle der Rechtsökonomik für die Rechtsanwendung ein. Da der Rechtsanwender in Deutschland sowohl am geltenden Recht als auch an wissenschaftlichen Gesetzen binden soll, kann die Rechtsökonomik als die im Sinne vom kritischen Rationalismus genannte Wissenschaft zur Erklärung menschlichen Verhaltens unter Berücksichtigung der gegebenen Rechtszuordnungen bezeichnet werden. Daraus ergibt sich, dass die aus der wissenschaftlichen Rechtsökonomik abgeleitete Gesetzmäßigkeit dem Rechtsanwender nachkommen soll, sodass die Rechtsökonomik als Rechtsanwendungsmethode unbeschränkt bei der Rechtsanwendung verwertet werden kann. Bei der Auswahl rechtsdogmatischer Lehrsätze bei der Rechtsanwendung ist das Werturteil unvermeidlich, mithilfe des vom kritischen Rationalismus vertretenen Brückenprinzips und Komparativismus kann die Werturteilproblematik bei der Rechtsanwendung durch die positive Wissenschaft und Rechtsökonomik gelöst werden. Die konkrete Methode zur Auswahl rechtsdogmatischer Lehrsätze ist es, dass durch die positive Rechtsökonomik diese rechtsdogmatische Lehre auszuwählen ist, die im Vergleich mit anderen konkurrierenden Lehren das restriktive Minimum der Transaktionskosten darstellt und somit die faktische Geltung der entsprechenden rechtlichen Regelung unter dem gegebenen Umstand am höchsten verwirklicht. / The previous application models of economics of law in the judicial application assume that efficiency as a legal principle is included in the jurisdiction. However, this limits the role of economics of law in the judicial application. As the legal practitioner in Germany shall obey applicable laws and scientific laws, economics of law can be recognized as a real science in the sense of critical rationalism, explaining the human behavior under the condition of the given legal order. It follows that the regularity derived from the scientific economics of law shall be complied with by the legal practitioner, so that the economics of law can be indefinitely used in the judicial application. By selecting the concrete legal dogmatic doctrines in the judicial application, the value judgement is inevitable. With the help of bridge principle and comparativism of the critical rationalism, the value judgement problem can be resolved through the positive science and the positive economics of law. The concrete method of selecting legal dogmatic doctrines is that the legal dogmatic doctrine, which represents the restrictive minimum of the transaction costs and thus realizes the de facto validity of the relevant legal provisions under the given circumstance in highest grade, shall be selected through the positive economics of law.
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