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Straftaten als Beendigungsgrund von Beamtenverhältnissen

Auch wenn ein Beamter Straftaten verübt, kommt eine Beendigung seines Dienstverhältnisses nur auf Grund spezieller gesetzlicher Tatbestände in Betracht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Konstellationen - disziplinarische Ahndung (Entfernung aus dem Dienst), Verlust der Beamtenrechte, strafrechtliche Nebenfolgen (Verlust und Aberkennung der Amtsfähigkeit) -, skizziert auch die verfassungsrechtliche Einbettung und zeigt Bezüge zu anderen Sanktionen für pflichtwidriges Verhalten auf.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa.de:bsz:ch1-200900406
Date25 February 2009
CreatorsGramlich, Ludwig
ContributorsTU Chemnitz, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
PublisherUniversitätsbibliothek Chemnitz
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
Languagedeu
Detected LanguageGerman
Typedoc-type:article
Formatapplication/pdf, text/plain, application/zip
SourceDer Verwaltungswirt : DVW ; Studium u. Praxis d. Verwaltungsführung bei d. Deutschen Bundespost. - 7. 1990, 2, S. 8 - 15

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