Die vorliegende Untersuchung zeigt das ständige Wachstum der Dimension und Bedeutung der staatlichen Schutzpflichten als eine eigenständige Funktion der Grundrechte. Mit jedem Fortschritt und der Entwicklung in der modernen Welt, entstehen in der Gesellschaft immer wieder neue Bereiche, die gesetzlicher Regulierung bedürfen. Daher ist die staatliche Aufgabe eindeutig: Der Staat muss die in der Verfassung ausgelegten Prinzipien in der Realität durch die Gesetze umsetzen und sie ständig wiederkehrend nachbessern. Daher ist der Staat gefordert, die Einzelnen repressiv und präventiv zu schützen.
Die Dissertation untersucht die Problematik von staatlichen Schutzpflichten im Rahmen der Grundrechte der georgischen Verfassung vom 24. August 1995 im Vergleich mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Arbeit greift ein Grundrechtsproblem auf, das sich gerade in rechtlichen und politischen Umbruchssituationen wie diejenige, die Georgien als Nachfolgestaat der zerbrochenen Sowjetunion durchlebt, als besonders wichtig erweist. Auf dem Weg zur dogmatischen Entfaltung einer grundrechtlichen Schutzpflicht wird als eine Art Leitbild die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) herangezogen. Dies erklärt sich aus der Natur der EMRK, die sich als eine Art Verfassung für Europa darstellt und in Georgien seit 1999 in Kraft ist. In der Arbeit wird auf die deutsche Schutzpflichtenlehre verwiesen. Das erklärt sich aus der in Deutschland schon seit etwa 30 Jahren geführten Diskussion, die immer noch nicht abgeschlossen ist, aber aus der sich bemerkenswerte und kontroverse Ergebnisse ziehen lassen.
Die Arbeit zeigt, dass die georgische Verfassung zahlreiche Ansätze der staatlichen Schutzpflichten – allgemeiner und konkreter Art – liefert, die auch vor allem in der Rechtsprechung des Georgischen Verfassungsgerichts verschiedentlich schon aufgegriffen wurden, durchaus zum Teil unter Rückgriff auf Aussagen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).
Den Bereich der grundrechtlichen Schutzpflichten der georgischen Verfassung auszuleuchten ist für eine relativ neue Rechtstaatlichkeit eines postsowjetischen Staates wichtig, um den Anstoß für eine dringend nötige Debatte zu geben. / The research clarifies the state responsibilities, as one of the functions of human rights and their everlasting rise and improvement. Every change and progress in modern society causes to create the new spheres and they need the law enforcement regulation. In this case it is obvious how important the state duties are. The state with the law enforcement has to provide the principles of the constitution and has to try improving them gradually. The comparative dissertation method researches the state duty and responsibility problems from Georgian and European human rights conventions. It is clear that European human right convention is the constitution for the whole Europe and among them for Georgia. Here European convention was recognized in 1999.
The work leans on German law as a source of literature. It is explained with 30 year discussion about human rights improvement as the most important topic of the law in Germany.
From the research it is clearly shown that the constitution which was established in August 24th 1994 describes the state duty with constitutional legislation and this is connected with the justice of European human rights.
The importance of this work will obtain the push of discussion in Georgian legislation.
Identifer | oai:union.ndltd.org:Potsdam/oai:kobv.de-opus-ubp:4072 |
Date | January 2009 |
Creators | Phirtskhalashvili, Anna |
Publisher | Universität Potsdam, Juristische Fakultät. Öffentliches Recht |
Source Sets | Potsdam University |
Language | German |
Detected Language | German |
Type | Text.Thesis.Doctoral |
Format | application/pdf |
Rights | http://opus.kobv.de/ubp/doku/urheberrecht.php |
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