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Kompetenzrechtliche Neuerungen im europäischen Energierecht nach dem Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon führt - ebenso wie auch schon die Verfassung für Europa - einen Kompetenztatbestand für energiepolitische Maßnahmen in das gemeinschaftliche Primärrecht ein. Es überrascht, dass weder die Gegner noch die Befürworter des Reformwerks sich dieses Umstands in besonderer Weise angenommen und ihn für ihre Argumentation genützt haben. So eignen sich doch Themen wie Energieknappheit, -ausfälle und die gestiegenen Energiepreise ausgezeichnet für nationalstaatliche Stimmungsmache. Der neue Energieartikel verfolgt, wie bisher auch schon die Europäische Gemeinschaft, drei energiepolitische Ziele: Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit. Zur Klärung der Frage inwieweit dieser Energieartikel die Energiepolitik der EG verändern kann, wird aufbauend auf einem kurzen Abriss des Status quo des gemeinschaftlichen Energierechts, die neu eingeführten Energiekompetenz der Union einer kritischen Betrachtung unterzogen. Inhaltlich ist der Energieartikel des Vertrags von Lissabon seinem Vorgänger sehr ähnlich. Doch findet sich in der neuen Fassung der von Polen initiierte Einschub, wonach die gemeinschaftliche Energiepolitik "im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten" zu verfolgen ist. Dieses Solidaritätsprinzip, das sich wie ein roter Faden durch das gesamte neue Vertragswerk zieht, kann - besonders im Energiebereich - eine enorme Wirkungskraft entfalten, wenn seine Inkorporation nicht zu einer rein politischen Aussage wird. (Autorenabstract) / Series: EI Working Papers / Europainstitut

Identiferoai:union.ndltd.org:VIENNA/oai:epub.wu-wien.ac.at:epub-wu-01_d96
Date January 2008
CreatorsKuhlmann, Josefine
PublisherEuropainstitut, WU Vienna University of Economics and Business
Source SetsWirtschaftsuniversität Wien
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
TypePaper, NonPeerReviewed
Formatapplication/pdf
Relationhttp://epub.wu.ac.at/1072/

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