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Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen: Sonderbericht nach § 99 SäHO; Juli 2018

Zum 01.01.2017 wurde der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen im Geschäftsbereich des SMF errichtet. Ziel war es, nach § 9 SächsVwOrgG alle flächenrelevanten Aufgaben ressortübergreifend unter dem Dach des ZFM als einheitlichem Ansprechpartner zu konzentrieren. Die Errichtung des ZFM leidet von Beginn an unter konzeptionellen Defiziten. Zwar hat der Gesetzgeber im SächsVwOrgG die Aufgaben des ZFM festgeschrieben. Jedoch gerade die Kernaufgabe, ein ressortübergreifendes Flächenmanagement zu bilden, wurde bisher durch das SMF nicht konzeptionell untersetzt. Das ZFM ist nicht in der Lage
􀁸 die ressortübergreifend wahrgenommenen Aufgaben inhaltlich näher zu umreißen
􀁸 konkrete Synergieeffekte aus einer Aufgabenbündelung zu benennen und
􀁸 die erwarteten Synergien zu quantifizieren,
􀁸 Ziele zur strategischen Ausrichtung des Flächenmanagements bzw. dessen Positionierung und qualitative Vorgaben für die Aufgabenerfüllung zu definieren.
Es ist nicht erkennbar, dass das SMF beim Abbau dieser konzeptionellen Schwächen in 1,5 Jahren nach Errichtung des ZFM dem gesetzgeberischen Ziel, ein ressortübergreifendes Flächenmanagement zu schaffen, näher gekommen ist. Nach wie vor haben die anderen Ressorts ihr Flächenmanagement in Zuständigkeit des LASuV, des SBS und der LTV nicht an das ZFM übertragen. Die einzige Ausnahme ist die Beauftragung des ZFM mit der Aufgabe des Ökoflächenmanagements durch das SMUL. Im Ergebnis wurde bisher nur die Entscheidung revidiert, Liegenschafts- und Bauverwaltung im SIB einheitlich zu betreiben. Diese Entscheidung ist unverständlich, zumal die gemeinsame Bau- und Liegenschaftsverwaltung 2011 positiv durch das SMF evaluiert wurde. Um die Defizite zu kompensieren, sucht das ZFM nach neuen Geschäftsfeldern, wie z. B. die Unterstützung der Kommunen bei der Behandlung von Brachflächen oder die Entwicklung von Gewerbegebieten. Diese kommunalen Geschäftsfelder sind nicht vom Aufgabenkanon des § 9 Abs. 2 VwOrgG gedeckt. Hinzu kommt ein besorgniserregender Zuwachs an strategischen
Grunderwerben.
Az.: 311703/27 2159/18, Redaktionsschluss: 03. Juli 2018

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:76611
Date11 November 2021
PublisherSächsischer Rechnungshof
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:book, info:eu-repo/semantics/book, doc-type:Text
SourceSonderbericht
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess

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