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Allgemeines Wahlrecht - in Grenzen?

Allgemeines Wahlrecht bezweckt, möglichst allen mündigen Menschen in einem bestimmten Gebiet die Teilnahme an demokratischen Wahlen (zu Parlamenten) zu ermöglichen. Dabei wird allerdings im geltenden deutschen Recht an einen mehrmonatigen vorherigen Wohnsitz in diesem Gebiet angeknüpft (Seßhaftigkeit). Ein solches Kriterium ist zumindest dann bedenklich, wenn hierbei dem Willen des Einzelnen nicht die maßgebliche Bedeutung beigemessen wird.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa.de:bsz:ch1-200900061
Date12 January 2009
CreatorsGramlich, Ludwig
ContributorsTU Chemnitz, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
PublisherUniversitätsbibliothek Chemnitz
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
Languagedeu
Detected LanguageGerman
Typedoc-type:article
Formatapplication/pdf, text/plain, application/zip
SourceJuristische Arbeitsblätter : JA. - 18. 1986, 3, S. 129 - 139

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