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Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Arbeitsschutzmanagementsystem AManSys

Unter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im Sinne § 1 Abs. 2 PSA-BV ist jede Ausrüstung zu verstehen „die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.“
Der Vortag zeigt eine Zusammenstellung der wesentlichen Anforderungen an PSA und die Vielfältigkeit der Arten und Typen und gibt einen kompakten Überblick für die Beratung zu PSA durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit im schulischen Umfeld und darüber hinaus.:❙Intro
❙PSA Verordnung
❙Art und Einsatzzweck
❙Rechtsquellen

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:32279
Date30 November 2018
CreatorsUnger, Holger
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/acceptedVersion, doc-type:lecture, info:eu-repo/semantics/lecture, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relationurn:nbn:de:bsz:ch1-qucosa-160342, qucosa:20195

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