Gefahrenabwehr bei Bodenerosion: Arbeitshilfe

Im Freistaat Sachsen tritt jährlich mehr oder weniger ausgeprägt nach lokalen Starkregenereignissen Bodenerosion auf. In der Öffentlichkeit werden die Erosionsschäden meist erst beachtet, wenn über den Ackerboden hinaus Siedlungs- und Verkehrsbereiche betroffen sind.
Bodenerosion kann eine schädliche Bodenveränderung begründen, die nach § 4 Bundesbodenschutzgesetz abzuwehren oder zu sanieren ist. Für die Frage, ob eine schädliche Bodenveränderung vorliegt, enthält die Arbeitshilfe Hinweise.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:4136
Date January 2013
ContributorsBräunig, Arnd
PublisherSächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
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Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess

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