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Die Flussmeistereien im Erzgebirge und Mittelsachsen

Die Flüsse und Bäche in Sachsen sind in Gewässer I. Ordnung und Gewässer II. Ordnung unterteilt. Meist sind die größeren Flüsse die Gewässer I. Ordnung. Für diese und auch die Grenzgewässer ist die Landestalsperrenverwaltung verantwortlich. Die kleineren Bäche – die Gewässer II. Ordnung – werden von den Städten und Gemeinden unterhalten. Welcher Fluss zu den Gewässern I. oder II. Ordnung gehört, ist im Sächsischen Wassergesetz festgelegt.
Redaktionsschluss: 02.03.2020

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:82636
Date15 December 2022
PublisherLandestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:book, info:eu-repo/semantics/book, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess

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