Einzel- und Doppelzimmer in stationären Altenpflegeeinrichtungen

Die Festlegung einer Quote für den Anteil an Plätzen in Einzel- und Doppelzimmern in stationären Altenpflegeeinrichtungen wird im Zuge des Übergangs der Heimgesetzgebung auf die Bundesländer derzeit intensiv diskutiert. In den letzten Jahren ist der Anteil an Plätzen in Einzelzimmern in allen Bundesländern bereits ohne die Festlegung einer Zielgröße kontinuierlich angestiegen. In welchem Maß die Festschreibung eines erhöhten Einzelplatzanteils auch höhere bauliche Investitionskosten und ansteigende Betriebskosten verursacht, wird in den bisher vorliegenden Studien kontrovers diskutiert. In den hier vorgenommenen Untersuchungen im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wird untersucht, welche flächen- und baukostenseitigen Kompensationspotenziale in den Raumprogrammen aktuell realisierter Bauvorhaben bestehen, die bei zukünftigen Neubauvorhaben zu einer Erhöhung des Einzelplatzanteils auf 85% herangezogen werden können. Dazu werden Modellrechnungen durchgeführt und anhand derer retrospektiv untersucht, ob geänderte Konzeptionen sowohl im betrieblichen Konzept als auch in der konkreten Raumprogrammierung sich flächen- und damit auch Kosten reduzierend hätten auswirken können und damit zukünftig eine Erhöhung des Einzelplatzanteils kompensiert werden könnte. Die Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Pflege und Versorgung diskutiert. Die Ergebnisse der Modellrechnungen zeigen, dass in den aktuellen baulichen Standards der Neubauten der letzten Jahre durchaus Variablen bestehen, die den unbestrittenen Zuwachs an Fläche und baulichen Investitionskosten bei der Realisierung eines erhöhten Einzelzimmeranteils von ca. 85% bei zukünftigen Neubauten kompensieren können. Entsprechende Ansatzmöglichkeiten werden im Bereich der Größe und Anzahl von Bädern in den Bewohnerzimmern sowie von Pflegebädern, in der Form der Speisenversorgung sowie der Größe von zentralen Funktionen, wie z.B. Cafeteria, Mehrzweck- und Therapiebereiche, gesehen. / As legislation on nursing home care in Germany is no longer a federal law, the former regulations are revised and newly legislated by the German federal states. In this context it is being intensely discussed if the percentage of single and shared bedrooms in nursing homes should be legally stipulated. Within the last years the percentage of single rooms increased continuously even without a compulsory quote. To what extent a higher share of single rooms causes higher costs in investment and operating is being controversially discussed in the existing studies. The following study was commissioned by the Bavarian State Ministry of Labour and Social Welfare, Family Affairs, Women and Health. Focus of this study was to identify elements within the room allocation plans of the homes which could be redesignated in futures programmes in order to achieve a percentage of 85% single rooms within the Nursing homes- without causing higher costs in investment. Model calculations showed that modifications of the conceptual designs can compensate the investment cost in new developments. Influencing factors are the size and number of resident’s bathrooms and therapeutic baths, the catering concept and the surface area of common rooms such as the cafeteria and multipurpose rooms.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa.de:bsz:14-ds-1243598805304-20004
Date29 May 2009
CreatorsSchmieg, Peter, Marquardt, Gesine, Eickmann, Stefan
ContributorsTechnische Universität Dresden, Fakultät Architektur
PublisherSaechsische Landesbibliothek- Staats- und Universitaetsbibliothek Dresden
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
Languagedeu
Detected LanguageGerman
Typedoc-type:report
Formatapplication/pdf

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