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Tracking control of non-linear systems using sliding surfaces with application to robot manipulationsJanuary 1982 (has links)
by J.J. Slotine and S.S. Sastry. / "December, 1982." / Includes bibliographical references (leaves 54-55). / Supported in part by the AFOSR. 82-0258 Supported in part by the ONR. N00014-82-K-0582 (NR-606-003)
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Die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen 1248-1264Graber, Tom, Kälble, Mathias 23 June 2022 (has links)
Band I/A 5 des „Codex diplomaticus Saxoniae“ enthält sämtliche Urkunden, die in den Jahren von 1248 bis 1264 von dem Wettiner Heinrich dem Erlauchten (1221–1288), seiner Gemahlin Agnes, seinen Söhnen Albrecht und Dietrich sowie von Albrechts Gemahlin Margarethe als Markgrafen von Meißen und der (Nieder-)Lausitz, Landgrafen von Thüringen, Pfalzgrafen von Sachsen und Inhabern der Markgrafschaft Landsberg ausgestellt und empfangen wurden. Sie spannen den Bogen von dem umstrittenen Herrschaftsantritt Markgraf Heinrichs des Erlauchten in der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen 1248/50 bis zum endgültigen Ende der Auseinandersetzungen um das ludowingische Erbe in Thüringen 1264 und dokumentieren die wohl folgenreichste politisch-territoriale Umgestaltung des mitteldeutschen Raumes im Mittelalter, die den Aufstieg der Wettiner zur dominierenden politischen Kraft zwischen Oder und Werra begründete. Die Urkunden beleuchten zum einen den Beginn und die Durchsetzung der wettinischen Herrschaft in Thüringen und im Pleißenland, die territorialen Konflikte Markgraf Heinrichs des Erlauchten mit den Erzbischöfen von Mainz und Magdeburg, den Bischöfen von Meißen und Naumburg und den Markgrafen von Brandenburg, seine Politik gegenüber dem König von Böhmen, den Herzögen von Schlesien und den Vögten von Weida, Gera und Plauen sowie die bis 1256 währende Vormundschaftsregierung Markgraf Heinrichs für den Sohn seiner ludowingischen Cousine Sophie von Brabant (1224–1275), Heinrich I. von Hessen (1244–1308). Zum andern gewähren die Urkunden dieses Bandes einen Einblick in die Herrschaftspraxis der wettinischen Fürsten, wie sie insbesondere an der wachsenden Bedeutung des Landgerichts, ihrem Verhältnis zum regionalen Adel, den Städten und Klöstern ihres Herrschaftsbereichs und der Ausbildung einer mehrere Schreiber umfassenden Kanzlei sichtbar wird. Zugleich zeigen sie die wachsende Herrschaftsbeteiligung der beiden Söhne Heinrichs des Erlauchten, Albrecht und Dietrich, die 1258/59 zur Gründung der Mark Landsberg und 1263 schließlich zur ersten großen Teilung des neu geschaffenen wettinischen Herrschaftskomplexes führte. Dabei wird auch deutlich, welche Folgen der Rückzug und Ausfall des Königtums als Macht- und Ordnungsfaktor nach dem Weggang König Konrads IV. 1251 nach Italien und der Tod König Wilhelms von Holland 1256 für die Entwicklung fürstlicher Herrschaft in dieser Region hatte.
Mit seinem räumlichen Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie des Landes Sachsen-Anhalt unter Einbeziehung der Nachbarregionen Brandenburg, Schlesien, Böhmen, Hessen und Niedersachsen und seinen zeitlichen Eckpunkten zwischen dem Beginn der wettinischen Herrschaft in Thüringen 1248/50 und der Beilegung des Konflikts um das ludowingische Erbe am Ende des Jahres 1264 dokumentiert der 2017 erschienene Band insgesamt eine in vielerlei Hinsicht bedeutsame Phase in der Geschichte des mitteldeutschen Raumes.:Vorwort
Einleitung
I. Historische Einführung
II. Die Auswahlkriterien der Urkunden
III. Die Überlieferung der Urkunden
IV. Die Schreiber und Notare
V. Die Einrichtung der Edition
Abkürzungen und Zeichen
Quellen und Literatur
Urkunden (1248–1264)
Indices
I. Verzeichnis der Archive und Bibliotheken
II. Verzeichnis der Aussteller
III. Verzeichnis der Empfänger
IV. Verzeichnis der Siegel
V. Konkordanzen
1. Dobenecker – Graber/Kälble
2. Graber/Kälble – Dobenecker
VI. Namenregister
Tafeln
Verzeichnis der Tafeln
Abbildungsnachweis
Tafel 1–19
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