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Die Befristung prinzipaler Normenkontrollverfahren im Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 4 GGSchweitzer, Sonja January 2006 (has links)
Zugl.: Mannheim, Univ., Diss., 2006
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Die Befristung prinzipaler Normenkontrollverfahren im Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 4 GGSchweitzer, Sonja January 2006 (has links)
Zugl.: Mannheim, Univ., Diss., 2006
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Geltungsdauer von PlanfeststellungsbeschlüssenGerlach, Alice Fee January 2005 (has links)
Zugl.: Tübingen, Univ., Diss., 2005
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Befristung und Bedingung baulicher und sonstiger Nutzungsrechte nach [section] 9 Abs. 2 BauGB /Heinrich, Roxana. January 2009 (has links)
Potsdam, Diss., 2008.
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Richterliche Kontrolle der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen /Linke, Rainer. January 1993 (has links)
Universiẗat, Diss., 1993--Köln.
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Befristung, Verjährung, Verschweigung und Verwirkung eine rechtsvergleichende Grundlagenstudie zu Rechtsänderungen durch ZeitablaufPiekenbrock, Andreas January 2004 (has links)
Zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Habil.-Schr., 2004/2005
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Befristete Arbeitsverhältnisse in Österreich und im EU-Bereich /Singer, Robert. January 1997 (has links) (PDF)
Univ., veränd. Diss.--Salzburg, 1996.
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Freiwillig angebotene Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug und Prozessbeschäftigung im Kündigungsschutzprozess / Continued employment offered by choice - default of acceptance and employment during case of protection against dismissalZimmerling, Jan January 2010 (has links) (PDF)
Die einvernehmliche Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses kann ein grundsätzliches Problem des deutschen Kündigungsschutzrechts lösen: Dass dieses nur eine ex-post-Beurteilung zulässt, zwingt den gekündigten Arbeitnehmer regelmäßig dazu, seinen Arbeitsplatz zumindest zeitweise zu ver-lassen. Mit dem möglichen Nachteil, bestimmte Positionen oder Qualifikationen im Betrieb zu verlieren. Dagegen riskiert der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung stets, in Annahmeverzug zu geraten und Lohn zahlen zu müssen, ohne im Gegenzug wenigstens die Arbeitsleistung erhalten zu haben. Damit ist die vorübergehende Weiterbeschäftigung „bis zum Abschluss des Kündigungs-schutzverfahrens“ für beide Seiten nur sinnvoll. Vorliegend wurde untersucht, wie ein solcher Prozessarbeitsvertrag geschlossen wird, welche Rechte und Pflichten er für Arbeitgeber und Arbeitnehmer begrün-det und unter welche Bedingung und Befristungen er (zwangsläufig) gestellt ist. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob und inwieweit das Schriftformerfor-dernis des § 14 Abs. 4 TzBfG zu beachten ist. Lehnt der Arbeitnehmer eine ihm angebotene Weiterbeschäftigung dagegen ab, so stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf seinen Verzugslohnan-spruch hat. Die Rechtsprechung des BAG, wonach der bei Ausspruch einer un-wirksamen Kündigung begründete Annahmeverzug des Arbeitgebers zwar nicht ende, der Arbeitnehmer sich aber über § 615 S. 2 BGB böswillig unterlassenen Zwischenverdienst anrechnen lassen müsse, wird hier einer kritischen Prüfung unterzogen. / although beeing foreseen in another way by the german law there are a lot of reasons to continue employment during a law case of protection against dismissal. these reasons and the resulting problems such a continued employment head to are shown here.
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Die Befristung prinzipaler Normenkontrollverfahren im Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 4 GG /Schweitzer, Sonja. January 2007 (has links) (PDF)
Universiẗat, Diss.--Mannheim, 2006. / Literaturverz. S. 281 - 308.
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Die Befristung von Arbeitsverträgen in Frankreich, Großbritannien und Deutschland : ein Systemvergleich nach der Richtlinie 99/70 EG /Kröger, Katja. January 2008 (has links)
Univ., Diss.--Rostock, 2007.
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