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1

Het EVRM en de Europese Gemeenschappen : bouwsteen voor een aansprakelijkheidsregime voor het optreden van internationale organisaties /

Lawson, Richard Andrew. January 1999 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Leiden, 1999. / EVRM = Europees Verdrag tot bescherming van de Rechten van de Mens en de Fundamentele Vrijheden. Zsfassung in engl. Sprache.
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Der Menschenrechtsschutz in der VR China und seine Geschichte aus chinesischer Sicht

Wang, Zhen 29 November 2016 (has links)
Die Dissertation thematisiert die Menschrechte sowie den Menschenrechtsschutz in der VR China.
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Die Reformen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter besonderer Berücksichtigung des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK ein internationales Gericht am Wendepunkt seiner Entwicklung?

Gilch, Stefan January 2008 (has links)
Zugl.: Innsbruck, Univ., Diss., 2008
4

Strafprozessuale Beweisverbote in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ihre Auswirkungen auf das deutsche Recht /

Warnking, Vera. January 2009 (has links)
Zugl.: Trier, Universiẗat, Diss., 2008. / Literaturverz.
5

Die neue UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - weitere Präzisierung des Menschenrechtsschutzes

Weiß, Norman January 2006 (has links)
Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte.
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China und die Welt

January 2013 (has links)
Was will China? Diese Frage wird immer wieder gestellt, wenn es um die internationale Positionierung der Volksrepublik geht. In den letzten Heften diskutierte WeltTrends die neue(n) Weltunordnung(en) des 21. Jahrhunderts. Einig war man sich in der Einschätzung, welche Rolle China in der Welt von übermorgen übernehmen wird: Es wird eine globale Macht sein. Ein Autor datierte sogar die Übernahme der hegemonialen Rolle der USA durch China präzise auf das Jahr 2035. Im asiatisch-pazifischen Raum versteht sich China als „Großmacht“. Die Zahl der Nachbarn ist groß und China steht seit Jahrtausenden mit ihnen in einem spannungsreichen Verhältnis. Territorialkonflikte schwelen und brechen von Zeit zu Zeit aus. Auch die USA verstehen sich als pazifische Macht. Dies wurde durch Obama, dem „ersten pazifischen Präsidenten“ der USA, zum neuen außenpolitischen Programm, das militärisch untersetzt wird. Gefährlich, auch für den globalen Frieden, kann es werden, wenn in diesem Raum aus der Konkurrenz zweier großer Mächte ein Kampf wird. Das Rasseln von Säbeln ist bereits hörbar. Dass sich die chinesische Diplomatie dieser Herausforderung mit konfuzianischer Klugheit stellt, überrascht.
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Deutscher Grundrechtsschutz zwischen staatlicher Souveränität und menschenrechtlicher Europäisierung : zum Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte /

Schilling, Jan Moritz. January 2009 (has links)
Zugl.: Freiburg (Breisgau), Universiẗat, Diss., 2009.
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Understanding powers of international organizations : a study of the doctrines of attributed powers, implied powers and constitutionalism - with a special focus on the Human Rights Committee /

Engström, Viljam, January 2009 (has links) (PDF)
Akad., Akad. avh.--Åbo, 2009. / Literaturverz. S. XXIII - LVII.
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Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte : Charakter, Bindungswirkung und Durchsetzung /

Haß, Solveig. January 2006 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Köln, 2005. / Literaturverz. S. 15 - 25.
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Das konzeptionelle Verhältnis von EuGH und EGMR unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Verfassungsentwicklung der Europäischen Union

Wiethoff, Jan Hendrik January 2007 (has links)
Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 2007

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