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Die Bestimmungen über die Verantwortlichkeit juristischer Personen im österreichischen Recht und in den Rechtsordnungen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten im Vergleich mit den internationalen Vorgaben

Kolarik, Lisa 04 1900 (has links) (PDF)
Mit Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes am 1.1.2006 wurde erstmals eine umfassende Verantwortlichkeit juristischer Personen für Straftaten im österreichischen Recht verankert. Die Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung ergab sich aus einer Vielzahl von Rechtsakten, die im Rahmen der EU, von Europarat, OECD und UN erlassen wurden und die jeweiligen Vertragsstaaten verpflichten, Verantwortlichkeitsbestimmungen für juristische Personen für eine ganze Reihe von Delikten vorzusehen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die Bestimmungen über die Verantwortlichkeit juristischer Personen in vier ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten (Österreich, Deutschland, Frankreich und England - das polnische Recht ist Gegenstand eines Exkurses) im Einklang mit diesen internationalen Vorgaben stehen. Nach einem kurzen Überblick über die historische Entwicklung der Verantwortlichkeitsbestimmungen in den einzelnen analysierten Ländern werden im Hauptteil der Arbeit in einem ersten Schritt die internationalen Vorgaben vorgestellt und interpretiert. In einem zweiten Schritt wird im Rahmen einer länderspezifischen Analyse die Konformität der jeweiligen Verantwortlichkeitsbestimmungen für juristische Personen mit den internationalen Vorgaben überprüft. Es konnte festgestellt werden, dass keine der analysierten Rechtsordnungen den internationalen Vorgaben vollkommen entspricht. Gleichzeitig zeigte sich, dass zwar bestimmte grundsätzliche Lösungsansätze in allen analysierten Ländern gewählt wurden, die Regelungen sich aber im Detail und in Bezug auf ihre Konformität mit den internationalen Vorgaben stark unterscheiden. (Autorenref.)

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