• Refine Query
  • Source
  • Publication year
  • to
  • Language
  • 8
  • 2
  • 1
  • 1
  • Tagged with
  • 11
  • 8
  • 5
  • 4
  • 4
  • 3
  • 2
  • 2
  • 2
  • 2
  • 2
  • 2
  • 1
  • 1
  • 1
  • About
  • The Global ETD Search service is a free service for researchers to find electronic theses and dissertations. This service is provided by the Networked Digital Library of Theses and Dissertations.
    Our metadata is collected from universities around the world. If you manage a university/consortium/country archive and want to be added, details can be found on the NDLTD website.
1

Zur Strafbarkeit sogenannter Tatsachenarrangements wegen Anstiftung : ein Beitrag der Lehre von der objektiven Zurechnung zum Strafgrund der Anstiftung /

Christmann, Jörg. January 1997 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Giessen, 1997.
2

Zum Verhältnis von Anstiftung und Beihilfe : Überlegungen insbesondere zur Abgrenzung von Anstiftung und psychischer Beihilfe sowie zur Durchführung einer Wahlfeststellung zwischen den Teilnahmeformen /

Welz, Markus. January 2010 (has links)
Zugl.: Berlin, Freie Universiẗat, Diss., 2009.
3

Die Strafbarkeit des Anstifters beim error in persona des Täters : zugleich ein Beitrag zur Kontroverse um Kausalabweichung, aberratio ictus und error in obiecto /

Winkelbach, Andreas. January 2004 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Göttingen, 2003. / Literaturverz. S. XI - XXIV.
4

Korrespondenz des Anstiftervorsatzes mit der Anstifterhandlung : eine Untersuchung zum deutschen und (süd)koreanischen Strafrecht /

Kim, Jong Hwan. January 2006 (has links)
Zugl.: Göttingen, University, Diss., 2006.
5

Die Anstiftung.

Ibach, Viktor, January 1912 (has links)
Heidelberg, Jur. Diss. v. 2. Mai 1912, Ref. v. Lilienthal. / Auch als: Strafrechtl. Abhandlungen. H. 148.
6

Anstiftung und Tatinteresse

Nepomuck, Lutz January 2006 (has links)
Zugl.: Köln, Univ., Diss., 2006/2007
7

Kettenanstiftung und Kettenbeihilfe /

Selter, Susanne. January 2008 (has links)
FernUniversiẗat, Diss.--Hagen, 2008.
8

Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft : ein Beitrag auf der Grundlage einer personalen Handlungslehre /

Noltenius, Bettina. January 2003 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Trier, 2003. / Literaturverz. S. 327 - 338.
9

Anstiftung und Tatinteresse /

Nepomuck, Lutz. January 1900 (has links)
Thesis (doctoral)--Universität Köln, 2006/2007. / Includes bibliographical references.
10

Bereicherungsansprüche beim Eingreifen Dritter in Forderungen: Herausgabe des Erlangten und Gewinnabschöpfung beim Einzug fremder Forderungen und bei der Anstiftung zum Vertragsbruch im deutschen, englischen, amerikanischen und französischen Recht

Isenbart, Jens Friedrich 29 June 2005 (has links)
Die Arbeit untersucht Bereicherungsansprüche beim Einzug fremder Forderungen und bei der Anstiftung zum Vertragsbruch im deutschen, englischen, amerikanischen und französischen Recht. Besonders im common law werden beide genannten Fälle zusammenhängend betrachtet. Die tatsächliche Gemeinsamkeit wird darin gesehen, daß sich der Dritte jeweils anstelle der aus dem ursprünglichen Schuldverhältnis berechtigten Partei die dieser geschuldete Leistung oder Gegenleistung zu eigen macht. Die Arbeit zeigt jedoch, dass der Bereicherungsanspruch in beiden Fällen von jeweils unterschiedlichen Erwägungen und Schutzzwecken getragen wird. Beim Einzug fremder Forderungen wird der Bereicherungsanspruch im deutschen, französischen und englischen Recht davon abhängig gemacht, ob der Forderungseinzug auch gegenüber dem wahren Gläubiger schuldbefreiende Wirkung hat. Lediglich im amerikanischen Recht wird der Bereicherungsanspruch bereits vom bloßen Einzug einer fremden Forderung abhängig gemacht. Forderungen werden damit mit einem umfassenden Schutz auch Dritten gegenüber ausgestattet und in ihrer ausschließlichen Zuweisung an den Gläubiger dem Eigentum angeglichen. Diese Verdinglichung vertraglicher Rechte vermag jedoch (im amerikanischen Recht) nur Bereicherungsansprüche beim Einzug fremder Forderungen zu erklären, nicht hingegen bei der Anstiftung zum Vertragsbruch. Hier entsteht ein Bereicherungsanspruch nicht bereits mit dem bloßen Eingriff in ein fremdes Vertragsrecht, sondern setzt vielmehr eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung voraus. Der Bereicherungsanspruch dient damit der Verhaltenskontrolle, nicht aber dem Rechtsgüterschutz. Dies gilt jedoch nur im amerikanischen Recht. In den anderen untersuchten Rechten gibt es hingegen keinen Gewinnabschöpfungsanspruch bei der Anstiftung zum Vertragsbruch.

Page generated in 0.1151 seconds