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Mehr Umweltschutz in Sachsens Verfassung14 May 2019 (has links)
Die Verfassung muss auf die Grundfragen menschlichen Überlebens eingehen und den Schutz des Klimas und der Biodiversität als Staatsziele in unserer Verfassung verankern. Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert darüber hinaus, Ziele des Erhalts der Regenerationsfähigkeit von Naturgütern sowie den Ressourcenschutz in die Verfassung aufzunehmen.
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