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Abendmahl mit Kindern24 January 2012 (has links) (PDF)
„Kommt, denn es ist alles bereit. Schmecket und sehet, wie freundlich der Herr ist“. Diese Einladung an den Tisch des Herrn gilt in der sächsischen Landeskirche seit vielen Jahren auch getauften Kindern. Im Jahr 1983 hat die Landessynode mit einem Kirchengesetz den Weg dafür frei gemacht. Es ermöglicht getauften Kindern ab einem Alter von acht Jahren die Teilnahme am Heiligen Abendmahl, wenn sie zuvor unterwiesen worden sind und der Kirchenvorstand einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.
Inzwischen sind fast drei Jahrzehnte vergangen in denen etwa 180 Gemeinden in unserer Landeskirche Erfahrungen mit dieser Regelung gemacht haben, nachdem sie sich für die Einführung des Abendmahls mit Kindern entschieden hatten. In anderen Gemeinden hat es keine ausreichende Mehrheit dafür gegeben, oder die bestehende Praxis wurde nach intensiver Beratung bewusst beibehalten. Nicht wenigen Kirchgemeinden hat sich die Frage bislang allerdings noch gar nicht gestellt. Und schließlich gibt es eine weitere Gruppe von Gemeinden, die sich auf Grund ihrer positiven Erfahrungen für Änderungen der geltenden Regelungen einsetzen. Es liegen also genügend Erfahrungen in unserer Landeskirche vor, um eine Generation nach der Einführung des Abendmahls mit Kindern das Gespräch erneut aufzunehmen und zu vertiefen. (... aus dem Vorwort)
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