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Wenn Kinder anderer Meinung sind - Die ethische Problematik von Kindeswohl und Kindeswille in der Kinder- und Jugendmedizin / If children have a different opinion - The ethical problem of the best interest of the child and child`s choice in Pediatrics

Peters, Sabine 12 November 2013 (has links)
In der Kinderheilkunde kommt es gelegentlich zu einem ethischen Konflikt zwischen Kindeswohl und Kindeswillen, wenn Kinder eine medizinisch indizierte Behandlung nachdrücklich ablehnen. Kann es in einer solchen Situation gerechtfertigt sein, das Kind zu einer Behandlung zu zwingen? Zur Beantwortung dieser Frage fehlte es bislang an medizinethischen Untersuchungen, die den Gehalt dieser beiden Begriffe sowie ihren Zusammenhang systematisch untersuchen.   In der vorliegenden Arbeit wurde eine solche systematische Analyse der rechtlichen und ethischen Voraussetzungen der Begriffe Selbstbestimmung, Kindeswohl und Kindeswille in der Medizin vorgenommen sowie eine qualitativ-empirische Untersuchung in Form eines Faktoriellen Survey durchgeführt, um die praktische Relevanz der Fragestellung zu prüfen. Dazu wurde in Kooperation mit der Ärztekammer Niedersachsen eine repräsentative Stichprobe niedersächsischer Kinderärztinnen und Kinderärzte befragt. Es wurde untersucht, ob die Problematik in der Praxis der Kinderheilkunde eine Rolle spielt und ob Kinderärzte der Ansicht sind, dass der Kindeswille berücksichtigt werden müsse und auch ausreichend berücksichtigt werde. Weiterhin wurde geprüft, welche Kriterien dafür als relevant angesehen werden.  Es konnte gezeigt werden, dass ein solcher Konflikt zwischen Kindeswohl und Kindeswille in der Praxis nicht selten vorkommt und von Kinderärzten als Dilemma wahrgenommen wird. Die Kinderärzte halten es mehrheitlich für notwendig, den Kindeswillen schon bei Kindern zwischen 8 und 14 Jahren zu respektieren, auch wenn dieser dem Elternwillen widerspricht. Dies wird bisher in der rechtlichen Regelung nicht abgebildet. Auch konnte als problematisch herausgearbeitet werden, dass die Selbstbestimmungsfähigkeit Minderjähriger bisher ausschließlich anhand der kognitiven Fähigkeiten und des Alters, nicht jedoch an Hand anderer Reifefaktoren beurteilt wird. Entgegen der bisher im Recht vertretenen Auffassung, dass Minderjährige unter 14 Jahren einwilligungsunfähig sind, wird es in Zukunft notwendig sein, den Kindeswillen in der Medizin stärker zu berücksichtigen. Dies wird auch gestützt durch das in Artikel 12 die UN-Kinderrechtskonvention festgestellte Recht von Kindern auf eine angemessene Berücksichtigung der eigenen Meinung. Die Achtung vor dem Willen des Kindes ist notwendige Voraussetzung zur Entwicklung zu einem selbstbestimmten Erwachsenen.

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