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Aushilfs- und Ferienjobs von Schülerinnen, Schülern und Studierenden09 August 2023 (has links)
Diese Publikation gibt die Rechtslage für das Kalenderjahr 2022 zum Rechtsstand 1. Mai 2022 wieder. Im Text genannte Arbeitslohngrenzen und Steuerbeträge beziehen sich auf gesetzlich renten-, kranken- und pflegeversicherungspflichtige Arbeitnehmer für das Kalenderjahr 2022. Bei der Pflegeversicherung wird dabei unterstellt, dass es sich um einen kinderlosen, in Sachsen beschäftigten Arbeitnehmer handelt (Arbeitnehmerbeitragsanteil
zur Pflegeversicherung: 2,025 % zuzüglich 0,25 % Beitragszuschlag für Kinderlose nach § 55 Absatz 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI). Zur Lohnsteuerberechnung in weiteren Fällen steht Ihnen der kostenlose Online-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bmfsteuerrechner. de zur Verfügung.
Redaktionsschluss: Juli 2022
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Aushilfs- und Ferienjobs von Schülerinnen, Schülern und Studierenden06 November 2023 (has links)
Diese Publikation gibt die Rechtslage für das Kalenderjahr 2022 zum Rechtsstand 1. Mai 2022 wieder. Im Text genannte Arbeitslohngrenzen und Steuerbeträge beziehen sich auf gesetzlich renten-, kranken- und pflegeversicherungspflichtige Arbeitnehmer für das Kalenderjahr 2022. Bei der Pflegeversicherung wird dabei unterstellt, dass es sich um einen kinderlosen, in Sachsen beschäftigten Arbeitnehmer handelt (Arbeitnehmerbeitragsanteil
zur Pflegeversicherung: 2,025 % zuzüglich 0,25 % Beitragszuschlag für Kinderlose nach § 55 Absatz 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI). Zur Lohnsteuerberechnung in weiteren Fällen steht Ihnen der kostenlose Online-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bmfsteuerrechner. de zur Verfügung.
Redaktionsschluss: 01.06.2023
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