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Strafbarkeit wegen Gewässerverunreinigung nach §324 StGB und Konkretisierung der wasserrechtlichen Erlaubnis

Der Straftatbestand der Gewässerverunreinigung gem. §324 StGB erfährt über das Merkmal der Unbefugtheit eine Verknüpfung mit dem Verwaltungsrecht. Im Rahmen der Strafbarkeitsprüfung eines Gewässerbenutzers, etwa eines Abwassereinleiters, ist stets auch zu erörtern, welche Verunreinigung behördlich genehmigt wurde. Hier erlangt vor allem die wasserrechtliche Einleiterlaubnis nach §7 WHG Bedeutung. Bei deren Ausgestaltung sind neben Anforderungen des allgemeinen Verwaltungsrechts auch (ab-)wasserrechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Verstöße hiergegen können sich sehr unterschiedlich auf die Strafbarkeit auswirken. Diesen Fragen wird im Einzelnen nachgegangen.

Identiferoai:union.ndltd.org:uni-osnabrueck.de/oai:repositorium.ub.uni-osnabrueck.de:urn:nbn:de:gbv:700-2005092922
Date01 August 2008
CreatorsBaumgarten, Kai
ContributorsProf. Dr. Hero Schall, Prof. Dr. Andreas Ransiek
Source SetsUniversität Osnabrück
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typedoc-type:doctoralThesis
Formatapplication/zip, application/pdf
Rightshttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/

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