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BGH, Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts gemäß § 320 BGBdurch Insolvenzschuldner

Die klagende Stadt schloss mit dem Beklagten einen Erbbaurechtsvertrag,
der nicht im Grundbuch vollzogen wurde. Der Beklagte,
der bereits vor Eintragung des Erbbaurechts ein Entgelt in Höhe des
Erbbauzinses zahlen sollte, nahm das Grundstück in Besitz und begann
mit dem Bau eines Einfamilienhauses. Der Bau blieb im Rohbauzustand
stecken, und der Beklagte zahlte das vereinbarte Nutzungsentgelt
nicht weiter. Die Klägerin trat von dem Erbbaurechtsvertrag
zurück, nachdem sie dem Beklagten fruchtlos eine Frist zur Nachzahlung
des rückständigen Entgelts gesetzt hatte.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:80243
Date29 July 2022
CreatorsSzalai, Stephan
PublisherDe Gruyter
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:article, info:eu-repo/semantics/article, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relation1115

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