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Das Pfändungsschutzkonto: (kurz: 'p-Konto')

Im Falle einer Kontopfändung darf die Bank zunächst kein Guthaben mehr an Sie auszahlen und keine Überweisungen ausführen. Mit einem Pfändungsschutzkonto können Sie zumindest über einen Freibetrag verfügen. Wie genau das funktioniert und weitere Informationen darüber finden Sie in diesem Faltblatt.
Redaktionsschluss: 08.09.2023

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:87271
Date11 October 2023
PublisherSächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:book, info:eu-repo/semantics/book, doc-type:Text
SourceVon Mensch zu Mensch
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess

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