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Bundesbankinstrumente und -eingriffe aus verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Sicht

Der Einigungsvertrag vom 31. 8. 1990 (BGB I. II, 889 hat bis auf weiteres die zur Jahresmitte 1990 als neuer Abschn. 5a in das Bundesbankgesetz eingefügten Bestimmungen - §§ 25a-25d - sowohl zur Organisation als auch zu Währungspolitischen Befugnissen und zum Geschäftskreis der Bundesbank (damals noch in der (fremden) DDR, heute in den »neuen Bundesländern«) aufrecht erhalten. Der Beitrag nimmt diese Modifizierungen der Regelungen zum Anlaß, sowohl die neuen als auch die alten Vorschriften des Rechts der deutschen Währungs- und Notenbank genauer in das System des nationalen (deutschen) Verfassungs- und Verwaltungsrechts einzuordnen.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa.de:bsz:ch1-200801543
Date03 November 2008
CreatorsGramlich, Ludwig
ContributorsTU Chemnitz, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
PublisherUniversitätsbibliothek Chemnitz
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
Languagedeu
Detected LanguageGerman
Typedoc-type:article
Formatapplication/pdf, text/plain, application/zip
SourceFragen der Freiheit. - Bad Boll : Seminar für freiheitliche Ordnung. - Juli/Aug. 1991, 211, S. 11-27

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