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Bundesbankinstrumente und -eingriffe aus verfassungs- und verwaltungsrechtlicher SichtGramlich, Ludwig 03 November 2008 (has links) (PDF)
Der Einigungsvertrag vom 31. 8. 1990 (BGB I. II, 889 hat bis auf weiteres die zur Jahresmitte 1990 als neuer Abschn. 5a in das Bundesbankgesetz eingefügten Bestimmungen - §§ 25a-25d - sowohl zur Organisation als auch zu Währungspolitischen Befugnissen und zum Geschäftskreis der Bundesbank (damals noch in der (fremden) DDR, heute in den »neuen Bundesländern«) aufrecht erhalten. Der Beitrag nimmt diese Modifizierungen der Regelungen zum Anlaß, sowohl die neuen als auch die alten Vorschriften des Rechts der deutschen Währungs- und Notenbank genauer in das System des nationalen (deutschen) Verfassungs- und Verwaltungsrechts einzuordnen.
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Bundesbankinstrumente und -eingriffe aus verfassungs- und verwaltungsrechtlicher SichtGramlich, Ludwig 03 November 2008 (has links)
Der Einigungsvertrag vom 31. 8. 1990 (BGB I. II, 889 hat bis auf weiteres die zur Jahresmitte 1990 als neuer Abschn. 5a in das Bundesbankgesetz eingefügten Bestimmungen - §§ 25a-25d - sowohl zur Organisation als auch zu Währungspolitischen Befugnissen und zum Geschäftskreis der Bundesbank (damals noch in der (fremden) DDR, heute in den »neuen Bundesländern«) aufrecht erhalten. Der Beitrag nimmt diese Modifizierungen der Regelungen zum Anlaß, sowohl die neuen als auch die alten Vorschriften des Rechts der deutschen Währungs- und Notenbank genauer in das System des nationalen (deutschen) Verfassungs- und Verwaltungsrechts einzuordnen.
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