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Die aktuelle Entscheidung - Die rückwirkende Aufhebung des Arbeitsverhältnisses

Streiten die Parteien eines Arbeitsverhältnisses über einen
Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines abfindungsdotierten
Aufhebungsvertrags, ist der Fall regelmäßig
so gelagert, dass die Aufhebung zu einem bestimmten Stichtag
erfolgen soll, welcher – jedenfalls im Zeitpunkt der letztinstanzlichen
Entscheidung – in der Vergangenheit liegt. Der
Sache nach ist das Begehren des Klägers dann auf Abschluss
eines Vertrags gerichtet, mit dem das Arbeitsverhältnis rückwirkend
beendet werden soll. Hiermit jüngst konfrontiert hat
das BAG ohne tiefgehende Auseinandersetzung angenommen,
dass die rückwirkende Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses
nicht möglich ist, soweit dieses noch vollzogen wurde.
Diese Ansicht soll nachfolgend zu ihren Wurzeln zurückverfolgt
und kritisch hinterfragt werden. Dabei wird für Studenten
zugleich erkennbar, wie wichtig eine wissenschaftlich
exakte Arbeitsweise ist.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:91576
Date23 May 2024
CreatorsUlrici, Bernhard, Schwenk, Annika
PublisherWalter de Gruyter GmbH & Co. KG
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:article, info:eu-repo/semantics/article, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relation0170-1452

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