Der Umgang mit Auslegung, Umdeutung und Anfechtung
von Willenserklärungen gehört zum täglich Brot des Juristen. Es handelt sich dabei um fundamentale Instrumente, welche dieser beherrschen muss. Erst wenn der Inhalt
einer Willenserklärung nach §§ 133, 157 BGB erforscht wurde, ist es möglich, eine ergänzende Auslegung vorzunehmen oder wenn festgestellt wurde, dass die Erklärung
nichtig ist, eine Umdeutung der Erklärung nach § 140 BGB
in Betracht zu ziehen. Auch im Hinblick auf die Anfechtung bildet die Auslegung den Ausgangspunkt. Hier sollte
dem Bearbeiter klar sein, dass Irrtümer bei der Willensäußerung bzw. -übermittlung stets anfechtbar sind, während Irrtümer im Rahmen der Willensbildung nur in den
gesetzlichen Fällen zur Anfechtung berechtigten
Identifer | oai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:91416 |
Date | 16 May 2024 |
Creators | Grobe, Tony, Schellenberg, Kevin |
Publisher | De Gruyter |
Source Sets | Hochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden |
Language | German |
Detected Language | German |
Type | info:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:article, info:eu-repo/semantics/article, doc-type:Text |
Rights | info:eu-repo/semantics/openAccess |
Relation | 0170-1452, 1612-7021, 10.1515/jura-2020-2512 |
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