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Wenn der Bauernhof nicht mehr alle ernährte ...

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts kam es in Sachsen zu tiefgreifenden Reformen: Verabschiedung einer neuen Verfassung am 4. September 1831, Edikt der Bauernbefreiung 1832, neues Sächsisches Schulgesetz 1835, Einführung der Sächsischen Landgemeindeordnung 1838. Die Gesellschaft veränderte sich grundlegend. Besonders die Dörfer erhielten mit diesen regulierenden Eingriffen in die bisherige dörfliche Gemeindeverfassung und die bisherigen feudalen Dienstbarkeiten Grundlagen für eine kommunale Selbstverwaltung. Es kam zur Ablösung feudaler Lasten und Abhängigkeiten. Damit wurde ab 1. Mai 1839 mit dem „Ablösegesetz“ der Dienstzwang aufgehoben, die Erbuntertänigkeit abgeschafft und den Bauern der Erwerb des Hofes ermöglicht. Dennoch, befanden sie sich wegen Geldmangels in großer Not, denn die Verschuldungen mit Zinsen und Krediten brachten sie in fast ausweglose Situationen, Landbesitz wurde reduziert, viele gaben den Hof auf und gingen als Arbeiter in die Städte.
Mit der Schuldenlast oder auch der Verkleinerung des Grundbesitzes entstand das nächste Problem: Der Hof konnte nicht mehr alle ernähren. Die Bauernhöfe hatten bisher über Generationen die Arbeits- und Ernährungsgrundlage für die Großfamilien bedeutet. Diese Versorgungssituation änderte sich grundlegend, da der verschuldete und verkleinerte Hof weniger Arbeitskräfte benötigte, mussten Familienmitglieder und Kinder zur Arbeit auf größeren Gütern in Dienstverhältnisse als Knechte und Mägde oder Arbeiter in Fabriken gehen.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:75292
Date01 July 2021
CreatorsSchönfuß-Krause, Renate
PublisherTeamwork Schönfuß
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:report, info:eu-repo/semantics/report, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relationurn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-732671, qucosa:73267

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