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Erwerbungskoordinierung im Sachsenkonsortium: Eine Zwischenbilanz

Wenn von Konsortien die Rede ist, fällt regelmäßig das Stichwort „Marktmacht bündeln“. Zu Recht, denn darin besteht ein ganz wesentlicher Zweck konsortialer Zusammenschlüsse. Darüber hinaus zielen Konsortialstrukturen jedoch auch auf weitere Synergie effekte – Beispielsweise durch einheitliche Konditionen oder durch reduzierten Verhandlungsaufwand. Und nicht zuletzt werden Konsortien häufig auch zur Risikostreuung gebildet, etwa wenn große Investitionen ein hohes Anfangskapital erfordern. Ganz allgemein formuliert, dienen Konsortien gemeinsamen geschäftlichen Zielen ihrer Teilnehmer und sind daher grundsätzlich befristet angelegt. Juristisch gesehen handelt es sich dabei in Deutschland um Gesellschaften bürgerlichen Rechts, deren Mitglieder wirtschaftlich und rechtlich selbstständig sowie untereinander gleichberechtigt sind.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:5552
Date15 July 2015
CreatorsGolsch, Michael, Herrmann, Jana
ContributorsSLUB Dresden
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typedoc-type:article, info:eu-repo/semantics/article, doc-type:Text
SourceBIS - Das Magazin der Bibliotheken in Sachsen 8(2015)2, S. 82-85
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relationurn:nbn:de:bsz:14-qucosa-173437, qucosa:5546

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