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Personalwirtschaftliche Konzepte in der sächsischen Staatsverwaltung: Sonderbericht gemäß § 99 SäHO; 19. März 2014

Die Einnahmen für den Staatshaushalt werden bis zum Jahr 2020 um real ca.19 % sinken und danach - zumindest bis 2025 - auf diesem Niveau stagnieren. Zudem gilt ab 2014 für die sächsische Staatsverwaltung ein generelles Neuverschuldungsverbot. Deshalb muss der Freistaat Sachsen seine Ausgaben den sinkenden Einnahmen anpassen. Wegen der gegebenen Rechtsbindung der Ausgaben sind die Spielräume für kurzfristige Einsparungen beschränkt. Langfristig sind jedoch Einsparungen in allen Bereichen möglich, auch bei den Personalausgaben, die etwa ein Drittel der Gesamtausgaben betragen. Die Staatsregierung hat im November 2009 beschlossen, den Personalbestand der sächsischen Verwaltung bis zum Jahr 2020 an den Durchschnitt der Flächenländer-West, d. h. von 86.925 Stellen im Jahr 2010 auf dann rd. 70.000 Stellen, anzupassen. Diese Zielsetzung wurde von der Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Prüfungsmitteilung vom Juli 2013 nochmals bestätigt.
Az.: 111107/40 1586/14, Redaktionsschluss: 19. März 2014

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:76605
Date11 November 2021
PublisherSächsischer Rechnungshof
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:book, info:eu-repo/semantics/book, doc-type:Text
SourceSonderbericht
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess

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