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Ausweisung von Radonvorsorgegebieten in Sachsen: Die Ausweisung von Gebieten nach § 121 Strahlenschutzgesetz (Radonvorsorgegebiete) im Freistaat Sachsen

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet die Bundesländer Gebiete mit hohem Radonvorkommen als sogenannte Radonvorsorgegebiete festzulegen. Das sind Gebiete in denen erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Anzahl von Gebäuden den Referenzwert von 300 Bq/m³ überschreitet. Die Ausweisung soll dabei auf Grundlage einer wissenschaftlich basierten Methode und unter Verwendung geeigneter Daten erfolgen. Im vorliegenden Heft werden die wissenschaftlichen Hintergründe sowie die Datengrundlagen für die Festlegung der Radonvorsorgegebiete in Sachsen umfassend dargelegt und diskutiert. Die Veröffentlichung richtet sich an alle Interessierten, die sich eingehend mit der dabei angewendeten Methodik auseinandersetzen möchten.
Redaktionsschluss: 19.11.2020

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:73636
Date12 April 2021
CreatorsHeinrich, Thomas, Alisch-Mark, Mandy, Geib, Tobias, Friedemann, Stefan, Pezenka, Janett
ContributorsSperrhacke, Andrea, Honolka, Jeanette, Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft
PublisherSächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:book, info:eu-repo/semantics/book, doc-type:Text
SourceSchriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relationurn:nbn:de:bsz:14-qucosa-38419, qucosa:812

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