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Allgemeines Wahlrecht - in Grenzen?

Allgemeines Wahlrecht bezweckt, möglichst allen mündigen Menschen in einem bestimmten Gebiet die Teilnahme an demokratischen Wahlen (zu Parlamenten) zu ermöglichen. Dabei wird allerdings im geltenden deutschen Recht an einen mehrmonatigen vorherigen Wohnsitz in diesem Gebiet angeknüpft (Seßhaftigkeit). Ein solches Kriterium ist zumindest dann bedenklich, wenn hierbei dem Willen des Einzelnen nicht die maßgebliche Bedeutung beigemessen wird.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:19054
Date12 January 2009
CreatorsGramlich, Ludwig
PublisherTechnische Universität Chemnitz
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typedoc-type:article, info:eu-repo/semantics/article, doc-type:Text
SourceJuristische Arbeitsblätter : JA. - 18. 1986, 3, S. 129 - 139
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relation0720-6356

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