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Das Menschenrecht auf Wasser im Kontext der Vereinten Nationen: Eine Analyse der normativen Standards und Verbindlichkeit im Lichte der Allgemeinen Bemerkung Nr. 15 des CESCR und des Völkergewohnheitsrechts

Die globale (Trink-)Wasserkrise, welche insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen eine existenzielle Bedrohung darstellt, hat die Frage nach einem verbindlichen Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser (HRW) ins Zentrum internationaler Aufmerksamkeit gerückt. In der vorliegenden Arbeit wird die Bedeutung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 15 des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) für die Festlegung normativer Standards und die völkerrechtliche Verankerung des HRW untersucht. Eine Analyse von Staatenberichten und nationaler Spruchpraxis soll Aufschluss über die Wirkungskraft der Allgemeinen Bemerkung Nr. 15 geben. Mit Blick auf Diskurse in relevanten UN-Gremien wie der Generalversammlung und dem Menschenrechtsrat soll weiterhin die mögliche völkergewohnheitsrechtliche Relevanz des Rechts beleuchtet und die Rolle entwicklungspolitischer Initiativen für die Harmonisierung der Staatenpraxis analysiert werden.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:71632
Date11 September 2020
CreatorsBraun, Rebekka
ContributorsSchorlemer, Sabine, Technische Universität Dresden
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/acceptedVersion, doc-type:book, info:eu-repo/semantics/book, doc-type:Text
SourceBeiträge des UNESCO-Lehrstuhls für Internationale Beziehungen
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relationurn:nbn:de:bsz:14-qucosa-97503, qucosa:26163

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