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Unterrichtung durch die Bundesregierung. Bundesverkehrswegeplan 1. Stufe (1973): Bundesverkehrswegeplan 1973: (= Bundestagsdrucksache. Nr. 7/1045)

Vorwort
Die Bundesregierung legt mit diesem Bericht die Ergebnisse der Bundesverkehrswegeplanung
in einer ersten Stufe vor. Erstmalig wird damit der
Versuch unternommen, eine Infrastrukturplanung aufzustellen, die alle Verkehrsträger
eines Staatsgebietes umfaßt. Gleichzeitig zeigt dieser Bericht,
welche umfangreichen Vorarbeiten für ein derart komplexes Planungsinstrumentarium
notwendig sind. Aufgabe von weiteren Stufen der Planung
wird es sein, ihre Techniken und Instrumente zu verfeinern, die Zusammenarbeit
aller Beteiligten auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der
Gemeinden zu verbessern, um das Ziel — Integration der verschiedenen
Verkehrsbereiche zu einem Gesamtverkehrssystem — zu erreichen.
Der Bericht über die 1. Stufe gliedert sich in zwei Teile. Teil I enthält vorwiegend
die verkehrspolitisch bedeutsamen Aussagen. Hier werden Prioritäten
für Infrastrukturmaßnahmen im Verkehr gesetzt, soweit sie nach dem
bisherigen Stand der Arbeiten möglich sind. Teil II gibt einen anschaulichen
Überblick über Materialien und Überlegungen, die den verschiedenen verkehrspolitischen
Aussagen zugrunde gelegt wurden.
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß unter den Sozialinvestitionen
der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur vorrangige Bedeutung
zukommt. Verkehrswege und -anlagen können nur auf langfristige
Entwicklungen ausgerichtet werden, um damit auch den Anforderungen in
der Zukunft zu genügen. Die begrenzten Mittel des Bundes werden dabei
so wirksam wie möglich eingesetzt. Rationelle und funktionale Gesichtspunkte
werden für die Auswahl durchzuführender Vorhaben unter gleichzeitiger
Anlegung strenger Maßstäbe an die Wirtschaftlichkeit entscheidend
sein.
Mit diesem Bericht kommt die Bundesregierung dem Ersuchen des Deutschen
Bundestages nach, das in ihrem Verkehrspolitischen Programm für
die Jahre 1968 bis 1972 angekündigte Bundesverkehrswegeprogramm vorzulegen.
Sie erfüllt zugleich eine Verpflichtung, die sie im Verkehrsbericht
1970 bekräftigt und in ihr Reformprogramm für das Jahr 1973 aufgenommen
hat.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:79580
Date16 June 2022
CreatorsDeutscher Bundestag
ContributorsBundesminister für Verkehr
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:report, info:eu-repo/semantics/report, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relationurn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-795799, qucosa:79579

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