Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet die Bundesländer Gebiete mit hohem Radonvorkommen als sogenannte Radonvorsorgegebiete festzulegen. Das sind Gebiete in denen erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Anzahl von Gebäuden den Referenzwert von 300 Bq/m³ überschreitet. In den Radonvorsorgegebieten sind neben der Pflicht zur Messung an Arbeitsplätzen auch besondere Anforderungen beim Neubau von Gebäuden einzuhalten. Eine Tabelle sowie eine Kartendarstellung informiert alle Interessierten über die in Sachsen festgelegten Radonvorsorgegebiete. Das Faltblatt richtet sich insbesondere an alle Arbeitgeber/innen, Selbständige sowie Bauherren, welche die mit der Festlegung verbundenen Pflichten und Anforderungen an den Radonschutz umzusetzen haben.
Redaktionsschluss: 29.09.2023
Identifer | oai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:88039 |
Date | 15 November 2023 |
Publisher | Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) |
Source Sets | Hochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden |
Language | German |
Detected Language | German |
Type | info:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:book, info:eu-repo/semantics/book, doc-type:Text |
Rights | info:eu-repo/semantics/openAccess |
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