Der Reproduktionsmedizin-Tourismus Deutscher in Staaten,
die der rechtlichen Anerkennung von Leihmutterschaftsvereinbarungen
großzügig begegnen, nimmt zu. Seit dem Inkrafttreten
einer im Kontext der in den USA geführten Diskussion
prononciert »liberalen« Regelung in Kalifornien am
1. 1. 2013 ist diese Rechtsordnung bei Wunscheltern besonders
beliebt, zumal die dortige Reproduktionsmedizin sich
werbewirksam als legales, risikoarmes und vertrauenswürdiges
Business darzustellen weiß. Der BGH anerkennt auf
verfahrensrechtlichem Weg die Entscheidung eines kalifornischen
Gerichts, mit der auf der Grundlage eines dort geschlossenen
und durchgeführten surrogacy agreement zwei
in Eingetragener Lebenspartnerschaft verbundene deutsche
Staatsangehörige zu Vätern eines Kindes werden. Die Herausforderung
der Formulierung im Geburtsregister überlässt
der BGH dem Standesbeamten. Der Verfasser sieht
diese Lösung nicht nur vor dem Hintergrund der begründeten
Haltung des AdoptVermG und des ESchG kritisch, sondern
vor allem wegen der damit verbundenen Umgehung
des Adoptionsrechts und damit der gebotenen Kindeswohlorientierung.
Identifer | oai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:83106 |
Date | 26 January 2023 |
Creators | Rauscher, Thomas |
Publisher | De Gruyter |
Source Sets | Hochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden |
Language | German |
Detected Language | German |
Type | info:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:article, info:eu-repo/semantics/article, doc-type:Text |
Rights | info:eu-repo/semantics/openAccess |
Relation | 0022-6920 |
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