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Vergaben bei öffentlicher Förderung von Baumaßnahmen: Beratende Äußerung gem. § 88 Abs. 2 SäHO; Dezember 2016

Die Einhaltung von Vergabevorschriften ist keine Formalität und kein Selbstzweck. Vielmehr sollen sie sicherstellen, dass Aufträge wirtschaftlich im Wettbewerb vergeben werden, die Auftragsvergabe transparent ist, alle Bieter gleichbehandelt werden und mit dem Einsatz öffentlicher Fördergelder auch der Mittelstand gefördert wird. Der SRH stellte in den letzten Jahren bei seinen Prüfungen häufig Vergabeverstöße bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen fest. Diese blieben meist ohne nennenswerte Konsequenzen. Zuletzt wurde 2015 eine ressortübergreifende Prüfung von Vergaben bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen durchgeführt. In die Untersuchungen wurden exemplarisch 6 Förderprogramme einbezogen. Die Förderung dieser Programme in den letzten 5 Jahren betrug rd. 2 Mrd. €.
Az.: 331507/36 1708/16, Redaktionsschluss: 19. Dezember 2016

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:76525
Date10 November 2021
PublisherSächsischer Rechnungshof
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:book, info:eu-repo/semantics/book, doc-type:Text
SourceBeratende Äußerung
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess

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