Wenn von Konsortien die Rede ist, fällt regelmäßig das Stichwort „Marktmacht bündeln“. Zu Recht, denn darin besteht ein ganz wesentlicher Zweck konsortialer Zusammenschlüsse. Darüber hinaus zielen Konsortialstrukturen jedoch auch auf weitere Synergie effekte – Beispielsweise durch einheitliche Konditionen oder durch reduzierten Verhandlungsaufwand. Und nicht zuletzt werden Konsortien häufig auch zur Risikostreuung gebildet, etwa wenn große Investitionen ein hohes Anfangskapital erfordern. Ganz allgemein formuliert, dienen Konsortien gemeinsamen geschäftlichen Zielen ihrer Teilnehmer und sind daher grundsätzlich befristet angelegt. Juristisch gesehen handelt es sich dabei in Deutschland um Gesellschaften bürgerlichen Rechts, deren Mitglieder wirtschaftlich und rechtlich selbstständig sowie untereinander gleichberechtigt sind.
Identifer | oai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa.de:bsz:14-qucosa-173525 |
Date | 15 July 2015 |
Creators | Golsch, Michael, Herrmann, Jana |
Contributors | SLUB Dresden, |
Publisher | Saechsische Landesbibliothek- Staats- und Universitaetsbibliothek Dresden |
Source Sets | Hochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden |
Language | deu |
Detected Language | German |
Type | doc-type:article |
Format | application/pdf |
Source | BIS - Das Magazin der Bibliotheken in Sachsen 8(2015)2, S. 82-85 |
Page generated in 0.0024 seconds