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Erwerbungskoordinierung im Sachsenkonsortium: Eine ZwischenbilanzGolsch, Michael, Herrmann, Jana 15 July 2015 (has links)
Wenn von Konsortien die Rede ist, fällt regelmäßig das Stichwort „Marktmacht bündeln“. Zu Recht, denn darin besteht ein ganz wesentlicher Zweck konsortialer Zusammenschlüsse. Darüber hinaus zielen Konsortialstrukturen jedoch auch auf weitere Synergie effekte – Beispielsweise durch einheitliche Konditionen oder durch reduzierten Verhandlungsaufwand. Und nicht zuletzt werden Konsortien häufig auch zur Risikostreuung gebildet, etwa wenn große Investitionen ein hohes Anfangskapital erfordern. Ganz allgemein formuliert, dienen Konsortien gemeinsamen geschäftlichen Zielen ihrer Teilnehmer und sind daher grundsätzlich befristet angelegt. Juristisch gesehen handelt es sich dabei in Deutschland um Gesellschaften bürgerlichen Rechts, deren Mitglieder wirtschaftlich und rechtlich selbstständig sowie untereinander gleichberechtigt sind.
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Landeslizenzen für die WissenschaftGolsch, Michael 11 August 2016 (has links)
Strategien müssen sich stets an ihren Umsetzungserfolgen messen lassen. Das gilt auch für das Erwerbungskonsortium der sächsischen Hochschulbibliotheken, das vor einem Jahr seine Lizenzstrategie an dieser Stelle skizziert hat (BIS 2015/2). Es ist daher nur konsequent, auch die Ergebnisse der jüngsten Konsortialverhandlungen danach zu bewerten, ob und inwieweit die teilweise ambitionierten Verhandlungsziele erreicht worden sind.
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Erwerbungskoordinierung im SachsenkonsortiumGolsch, Michael, Herrmann, Jana 15 July 2015 (has links) (PDF)
Wenn von Konsortien die Rede ist, fällt regelmäßig das Stichwort „Marktmacht bündeln“. Zu Recht, denn darin besteht ein ganz wesentlicher Zweck konsortialer Zusammenschlüsse. Darüber hinaus zielen Konsortialstrukturen jedoch auch auf weitere Synergie effekte – Beispielsweise durch einheitliche Konditionen oder durch reduzierten Verhandlungsaufwand. Und nicht zuletzt werden Konsortien häufig auch zur Risikostreuung gebildet, etwa wenn große Investitionen ein hohes Anfangskapital erfordern. Ganz allgemein formuliert, dienen Konsortien gemeinsamen geschäftlichen Zielen ihrer Teilnehmer und sind daher grundsätzlich befristet angelegt. Juristisch gesehen handelt es sich dabei in Deutschland um Gesellschaften bürgerlichen Rechts, deren Mitglieder wirtschaftlich und rechtlich selbstständig sowie untereinander gleichberechtigt sind.
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