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Der Vorrang des Primärrechtsschutzes im Staatshaftungsrecht: Grund und Grenzen

Hat ein Betroffener begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns,
so stellt es für ihn eine Obliegenheit dar, dagegen im Wege des Primärrechtsschutzes
vorzugehen. Unterlässt er dies, steht ihm aufgrund des § 839 Abs. 3 BGB oder entsprechend
der Anwendung des § 254 BGB keine Entschädigung für die Nachteile zu, welche
durch die Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz hätten verhindert werden können.
Diese Konsequenz resultiert aus dem im Staatshaftungsrecht geltenden Vorrang des Primärrechtsschutzes.
Dieser Beitrag analysiert die Herleitung sowie die Merkmale und
Grenzen des Vorrangs.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:86816
Date10 August 2023
CreatorsHoffmann, Johanna Vada
ContributorsLeipzig Law Journal e.V.
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:article, info:eu-repo/semantics/article, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relation2750-7831, urn:nbn:de:bsz:15-qucosa2-868058, qucosa:86805

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