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Der Doppelcharakter von Tarifverträgen

Wilhelm Herschel, dem Mitbegründer des Tarifvertragsgesetzes,
wird1 – bei Nachprüfung der benannten Quelle2
allerdings in poetisch reichlich verzierter Form – der Ausspruch
zugeschrieben: »[der Tarifvertrag] sei in seinem Körper
ein Vertrag, in seiner Seele ein Gesetz…«. Heutzutage
wird der Tarifvertrag als hybrides Gebilde3 bezeichnet oder
dessen Doppelcharakter bzw. Doppelnatur4 hervorgehoben.
Doch was verbirgt sich hinter diesen Umschreibungen und
welche dogmatischen und praktischen Problemstellungen
bringt der Doppelcharakter eines Tarifvertrags mit sich. Eine
Antwort hierauf will der nachfolgende Beitrag liefern. Dabei
beschränkt sich die Relevanz der folgenden Ausführungen
nicht lediglich auf spezifisches Wissen, welches im Schwerpunktbereich
Arbeitsrecht unerlässlich ist, sondern greift
auch Grundlagen des allgemeinen Pflichtfachstoffes aus den
Bereichen des Zivil- und Öffentlichen Rechts auf. Daher
richtet sich der Beitrag gleichermaßen an Studenten nicht
arbeitsrechtlicher Schwerpunktbereiche.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:80327
Date05 August 2022
CreatorsUhlig, Nadine
PublisherDe Gruyter
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:article, info:eu-repo/semantics/article, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relation90

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