Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen dienen Kommunen als Instrument der Haushaltswirtschaft.
Die Haushaltswirtschaft zählt zwar zur kommunalen Selbstverwaltung und gehört
damit in den Kompetenzbereich der Kommunen, die insofern eigenständig tätig werden. Allerdings
sind die sächsischen Kommunen zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung
verpflichtet. Rechtsgrundlage dafür ist § 72 Abs. 2 S. 1 SächsGemO: „Die Haushaltswirtschaft
ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.“ Um bei Planung und Durchführung von
kommunalen Investitionsprojekten diesem Gebot nachkommen zu können, werden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
durchgeführt. Sie dienen als Nachweis, dass bei Investitionsvorhaben
den existierenden Anforderungen an die Angemessenheit (im Sinnes eines sparsamen
Mitteleinsatzes) und der Realisierbarkeit (im Sinnes der Verfügbarkeit der Bau-und
Betriebsmittel Rechnung getragen wird.
Identifer | oai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:34211 |
Date | 13 June 2019 |
Creators | Hesse, Mario, Lück, Oliver, Meyer, Christine, Redlich, Matthias |
Publisher | Universität Leipzig |
Source Sets | Hochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden |
Language | German |
Detected Language | German |
Type | info:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:report, info:eu-repo/semantics/report, doc-type:Text |
Rights | info:eu-repo/semantics/openAccess |
Relation | urn:nbn:de:bsz:15-qucosa2-342044, qucosa:34204 |
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