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Stellungnahme zum EEG 2017

Mit dem EEG 2017 wurde die zukünftige Förderung von Biomasseanlagen, zusammen mit Photovoltaikund
Windkraftanlagen, auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt. Im Gegensatz zu Wind- und
Photovoltaik-Anlagen, können sich bei der Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse jedoch auch
Bestandsanlagen für einen zweiten Förderzeitraum bewerben. Um einen Förderanspruch für weitere 10
Jahre zu erwerben, müssen die Anlagen verschiedenste Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter
anderem Vorgaben zur Flexibilisierung und zum Substrateinsatz in Biogasanlagen (sinkender
Maisdeckel).
Im September 2017 wurde die erste Ausschreibungsrunde für Bioenergieanlagen durchgeführt. Unter
anderem aufgrund der langen durchschnittlichen Vergütungs-Restlaufzeit der meisten
Bioenergieanlagen war das Interesse noch verhalten. Das Ausschreibungsvolumen betrug ca. 122 MWel
installierte Leistung. Von 33 Geboten mit einem Volumen von rund 41 MWel erhielten 24 Gebote mit
einem Volumen von rund 28 MWel einen Zuschlag.
Obwohl das Volumen in der ersten Ausschreibungsrunde nicht ausgeschöpft wurde, lassen sich aus den
ersten Erfahrungen bereits Änderungsvorschläge zur Verbesserung des Ausschreibungsdesigns
ableiten. Ziel sollte sein, den Wettbewerb innerhalb der Ausschreibungen für Biomasseanlagen zu
erhöhen und Perspektiven für die Entwicklung des Anlagenbestandes aufzuzeigen. Die Änderungsvorschläge werden nachfolgend kurz dargestellt.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:80065
Date21 July 2022
CreatorsScheftelowitz, Mattes, Thrän, Daniela, Liebetrau, Jan, Lenz, Volker, Lauer, Markus, Dotzauer, Martin, Daniel-Gromke, Jaqueline, Witt, Janet, Nelles, Michael
PublisherDBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:book, info:eu-repo/semantics/book, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess

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