In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber immer wieder die Strafrahmen für
einzelne Delikte erweitert. Dabei wurden teilweise bestehende Mindeststrafandrohungen
angehoben – etwa beim Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern
oder beim Besitz kinderpornographischer Inhalte – oder durch die Einführung
und Ergänzung von Qualifikationstatbeständen die Höchststrafe heraufgesetzt,
etwa bei den Beleidigungsdelikten in § 185 StGB und § 188 StGB.
Im Schrifttum sind Erweiterungen von Strafrahmen überwiegend auf Kritik
gestoßen. Dem Gesetzgeber wird insbesondere vorgehalten, durch die Verschärfung
strafrechtlicher Normen symbolische und öffentlichkeitswirksame Kriminalpolitik
ohne praktische Notwendigkeit oder empirische Evidenz zu betreiben.
Der Beitrag untersucht Gründe und Folgen der Strafrahmenanhebung am Beispiel
des Wohnungseinbruchdiebstahls. Dabei soll der Versuch unternommen
werden, die Motive des Gesetzgebers für die Strafrahmenänderung durch eine
Medienanalyse, eine Aktenuntersuchung sowie Gruppengespräche mit Richterinnen
und Richtern einer empirischen Überprüfung zu unterziehen.
Identifer | oai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:91624 |
Date | 24 May 2024 |
Creators | Hoven, Elisa, Obert, Annika |
Publisher | De Gruyter |
Source Sets | Hochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden |
Language | German |
Detected Language | German |
Type | info:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:article, info:eu-repo/semantics/article, doc-type:Text |
Rights | info:eu-repo/semantics/openAccess |
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