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Straftaten als Beendigungsgrund von Beamtenverhältnissen

Auch wenn ein Beamter Straftaten verübt, kommt eine Beendigung seines Dienstverhältnisses nur auf Grund spezieller gesetzlicher Tatbestände in Betracht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Konstellationen - disziplinarische Ahndung (Entfernung aus dem Dienst), Verlust der Beamtenrechte, strafrechtliche Nebenfolgen (Verlust und Aberkennung der Amtsfähigkeit) -, skizziert auch die verfassungsrechtliche Einbettung und zeigt Bezüge zu anderen Sanktionen für pflichtwidriges Verhalten auf.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:19088
Date25 February 2009
CreatorsGramlich, Ludwig
PublisherTechnische Universität Chemnitz
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typedoc-type:article, info:eu-repo/semantics/article, doc-type:Text
SourceDer Verwaltungswirt : DVW ; Studium u. Praxis d. Verwaltungsführung bei d. Deutschen Bundespost. - 7. 1990, 2, S. 8 - 15
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess
Relation0174-6162

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