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Der Zurechnungszusammenhang bei Vorschäden und psychischen Schäden

Nicht jeder Geschädigte war vor dem Schadenfall „kerngesund“; nicht jede Verletzung heilt optimal. Immer häufiger haben Geschädigte schon vor dem Schadenfall besondere körperliche oder psychische Veranlagungen; immer häufiger führt ein Schadenfall zu psychischen Folgeschäden.:A. Medizinischer Hintergrund
I. Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen (F43.)
1. Akute Belastungsreaktion (F43.0)
2. Posttraumatischen Belastungsstörungen (F 43.1)
3. Anpassungsstörungen (F 43.2)
II. Psychische und Verhaltensstörungen (F60. – F69.)
1. Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung(F 62.0)
2. Andere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen - Entwicklung körperlicher Symptome aus psychischen Gründen (F 68.0)
B. Juristischer Hintergrund
I. Zurechnung
1. Haftungsbegründende Zurechnung
a. Äquivalenz
b. Adäquanz
c. Wertende Betrachtung / Schutzzweck der Norm
(1) Schäden durch das Miterleben eines Schadenfalles oder der Nachricht vom Tod naher Angehöriger
(2) Keine Erstreckung auf Tiere
(3) Bagatellschäden
2. Haftungsausfüllende Zurechnung
a. Renten- bzw. Unfallneurose
b. Reserveursache
3. Mitverschulden des unmittelbar Geschädigten bei psychisch vermittelten Schäden
II. Darlegungs- und Beweislast
III. Feststellungsinteresse

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:71551
Date22 July 2020
CreatorsRoß, Carl Christian
PublisherCarl Christian Roß
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:report, info:eu-repo/semantics/report, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess

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