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Zur "Öffentlichkeit" von Gemeinderatssitzungen

Aus einem konkreten Anlaß wird die einfach-gesetzliche Regelung zur Öffentlichkeit von Sitzungen des kommunalen Kollegialorgans (Gemeinderat etc.) in Beziehung zu den Verfassungsprinzipien Demokratie und Rechtsstaat gesetzt und damit ihre Bedeutung aufgewertet. Wie in anderen Fällen der obligatorischen Öffentlichkeit staatlicher Verfahren muss daher eine Mißachtung des Gebots zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen, bei denen hiergegen verstoßen wurde.

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa.de:bsz:ch1-200801732
Date25 November 2008
CreatorsGramlich, Ludwig
ContributorsTU Chemnitz, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
PublisherUniversitätsbibliothek Chemnitz
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
Languagedeu
Detected LanguageGerman
Typedoc-type:article
Formatapplication/pdf, text/plain, application/zip
SourceDie öffentliche Verwaltung : DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft. - 35. 1982, 4, S. 139 - 149

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