Die LH München wurde 2010 mit dem Wunsch von CarSharing-Unternehmen konfrontiert, eine Ausnahmegenehmigung für das Parken in Parklizenzgebieten zu gewähren. Eine Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich nur dann zu rechtfertigen, wenn sie im öffentlichen Interesse ist. Das öffentliche Interesse hat die LH München dann als gegeben definiert, wenn durch die Nutzung der Carsharing-Fahrzeuge mehr Stellplätze frei gemacht würden, als sie selbst benötigen und die gefahrenen Fahrzeugkilometer in der Stadt in der Gesamtsumme nicht zunehmen würden.
Der Projektbericht beschreibt Methodik und Ergebnisse einer Evaluation des Münchner Carsharing-Angebotes. Dieser lagen im Wesentlichen Daten aus drei Quellen zugrunde: Daten aus bereits zum Thema vorliegenden Studien sowie vorliegende Kennzahlen, Daten zu Nutzern und Nutzung aus den Back-End-Systemen der Carsharing-Anbieter und Daten aus eigenen Befragungen.
Identifer | oai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:29048 |
Date | 17 March 2017 |
Creators | Schreier, Hannes, Becker, Udo J., Heller, Jochen |
Contributors | Probst, Alexander, Kunze, Ina, Golitsch, Juliane, Clarus, Elke, Becker, Thilo, Utzmann, Hilde, Dertsiz, Funda, Schwieger, Bodo, Möser, Guido, Kipp, Tobias, team red |
Publisher | Technische Universität Dresden |
Source Sets | Hochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden |
Language | German |
Detected Language | German |
Type | doc-type:workingPaper, info:eu-repo/semantics/workingPaper, doc-type:Text |
Rights | info:eu-repo/semantics/openAccess |
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