Die Frage, inwieweit Franchisenehmern Einkaufsvorteile zustehen, die dem Franchisegeber auf der Grundlage der Umsätze zufließen, die Franchisenehmer mit Systemlieferanten generiert haben, ist seit jeher streitig. Das Schrifttum zu diesem Thema ist kaum noch zu überschauen. Viele Fragen werden nach wie vor auf der Grundlage der 1. Grundsatzentscheidung des BGH vom 03.02.1999 gelöst. Immer wieder ist dabei die Frage aufgeworfen worden, ob unabhängig von vertraglichen Gestaltungen einem Franchisenehmer auf der Grundlage zivilrechtlicher Vorschriften ein Anspruch auf anteilige Auskehr der Einkaufsvorteile zusteht, bis hin zu den Lösungsansätzen, wonach die Grundsätze der von Teubner aufgestellten Netzwerkhaftung auch auf Franchiseverträge anzuwenden sind und demgemäß alle in das System fließenden Vorteile anteilig an alle Franchisenehmer auszukehren sind. Insofern ist es angezeigt, sich allgemein mit den rechtlichen Fragen zu befassen, die mit den Lieferantenvorteilen in Franchise-Verhältnissen zusammenhängen.
Identifer | oai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:23368 |
Date | 17 July 2018 |
Creators | Liesegang, Hendrik |
Contributors | Gramlich, Ludwig, Gramlich, Ludwig, Flohr, Eckhard, Technische Universität Chemnitz |
Source Sets | Hochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden |
Language | German |
Detected Language | German |
Type | info:eu-repo/semantics/acceptedVersion, doc-type:doctoralThesis, info:eu-repo/semantics/doctoralThesis, doc-type:Text |
Rights | info:eu-repo/semantics/openAccess |
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