Zwei in eingetragener Lebenspartnerschaft deutschen
Rechts verbundene deutsche Staatsangehörige mit Wohn-
sitz in Berlin gelangen auf internationalen Wegen zu ei-
nem als solches im deutschen Geburtsregister einzutra-
genden gemeinsamen Kind. Gezeugt mit Spermien des
Beteiligten zu 1 und anonym gespendeten Eizellen wird
das Kind auf Grundlage eines Leihmuttervertrages von
einer Frau in Kalifornien ausgetragen und geboren. Der
Beteiligte zu 1 erkennt pränatal die Vaterschaft an; er und
die Leihmutter geben Sorgeerklärungen ab. Sodann wird
auf Antrag der beiden Lebenspartner und in Übereinstim-
mung mit dem Leihmuttervertrag von einem kalifor-
nischen Gericht die Elternschaft der beiden Lebenspartner,
nicht aber der Leihmutter festgestellt. Die Auslandsgeburt
des Kindes soll nach § 36 PStG nachbeurkundet werden
unter Eintragung der beiden Lebenspartner als Eltern (§ 21
Abs. 1 Nr. 4 PStG).
Identifer | oai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:91248 |
Date | 03 May 2024 |
Creators | Rauscher, Thomas |
Publisher | De Gruyter |
Source Sets | Hochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden |
Language | German |
Detected Language | German |
Type | info:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:article, info:eu-repo/semantics/article, doc-type:Text |
Rights | info:eu-repo/semantics/openAccess |
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