Return to search

Anerkennung zweier Väter kraft kalifornischer Leihmuttervereinbarung

Zwei in eingetragener Lebenspartnerschaft deutschen
Rechts verbundene deutsche Staatsangehörige mit Wohn-
sitz in Berlin gelangen auf internationalen Wegen zu ei-
nem als solches im deutschen Geburtsregister einzutra-
genden gemeinsamen Kind. Gezeugt mit Spermien des
Beteiligten zu 1 und anonym gespendeten Eizellen wird
das Kind auf Grundlage eines Leihmuttervertrages von
einer Frau in Kalifornien ausgetragen und geboren. Der
Beteiligte zu 1 erkennt pränatal die Vaterschaft an; er und
die Leihmutter geben Sorgeerklärungen ab. Sodann wird
auf Antrag der beiden Lebenspartner und in Übereinstim-
mung mit dem Leihmuttervertrag von einem kalifor-
nischen Gericht die Elternschaft der beiden Lebenspartner,
nicht aber der Leihmutter festgestellt. Die Auslandsgeburt
des Kindes soll nach § 36 PStG nachbeurkundet werden
unter Eintragung der beiden Lebenspartner als Eltern (§ 21
Abs. 1 Nr. 4 PStG).

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:91248
Date03 May 2024
CreatorsRauscher, Thomas
PublisherDe Gruyter
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:article, info:eu-repo/semantics/article, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess

Page generated in 0.0023 seconds